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Pflegeheim - wer zahlt?
Was passiert, wenn nahe Verwandte, insbesondere die Eltern nicht mehr durch die Angehörigen zu Hause gepflegt werden können, das eigene Einkommen und Vermögen aber für eine Pflegekraft oder das Pflegeheim nicht ausreicht? Was prüft das Sozialamt, bevor Sozialhilfe bewilligt wird? Wer kann vom Sozialamt in Anspruch genommen werden, wenn es einen Teil der Pflegeheimkosten übernimmt?
Referentin: Doris Hüttenkofer, Rechtsanwältin BBV-Hauptgeschäftsstelle Regensburg
Anmeldung erforderlich unter www.bibeby.de/27030481 oder an der BBV-Geschäftsstelle Schwandorf, Tel. 09431/7174-0.