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Was passiert, wenn nahe Verwandte, insbesondere die Eltern nicht mehr durch die Angehörigen zu Hause gepflegt werden können, das eigene Einkommen und Vermögen aber für eine Pflegekraft oder das Pflegeheim nicht ausreicht? Was prüft das Sozialamt, bevor Sozialhilfe bewilligt wird? Wer kann vom Sozialamt in Anspruch genommen werden, wenn es einen Teil der Pflegeheimkosten übernimmt?
Nähere Informationen zur Veranstaltung in BBV Geschäftsstelle unter 0941/2985749-110